Lindenp@rkschule Heilbronn
Staatliche Schule für Hörgeschädigte und
 
Sprachbehinderte mit Internat und Beratungszentrum

Hauptschule für Sprachbehinderte

Klassen 7 bis 9

Erste Gespräche

Der Kontakt zu unserer Schule sollte so früh wie möglich erfolgen. Der Kontakt zum Staatlichen Schulamt muss spätestens zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres aufgenommen werden.

Personenkreis

Die Hauptschule für Sprachbehinderte unterrichtet normal begabte Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer Sprachstörung in der allgemeinen Hauptschule nicht genügend gefördert werden können.

Sprachbehinderte Schülerinnen und Schüler sind durch Mängel im Sprachverständnis und in der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit häufig in ihrer Entwicklung gefährdet oder beeinträchtigt.

Aufnahme

Aufgenommen werden sprachbehinderte Schülerinnen und Schüler, die seither eine Schule für Sprachbehinderte besuchten.

Bei Schülerinnen und Schülern, die bisher eine allgemeine Hauptschule besuchten, muss zur Aufnahme die Feststellung zum Besuch der Sonderschule für Sprachbehinderte durch das zuständige Staatliche Schulamt vorliegen.

Gravierende Mängel im sprachlichen Bereich müssen in mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern und in Sachfächern ausgeglichen werden können.

Abschluss

Die Abschlussprüfung ist mit der Prüfung an der allgemeinen Hauptschule identisch.

Schulaufsichtsamt

Die Notwendigkeit der Aufnahme in die Hauptschule für Sprachbehinderte, sowie - wenn die tägliche Fahrt nicht möglich ist - die Notwendigkeit der Internatsunterbringung werden von den Schulaufsichtsämtern der Stadt- und Landkreise in Übereinstimmung mit dem zuständigen Sozialamt festgestellt.

Unterricht und Sprachtherapie

Der Unterricht wird nach den Bildungsplänen der Hauptschule und der Schule für Sprachbehinderte von Sonderschullehrerinnen und Sonderschullehrern erteilt.

Ziel ist nicht nur die Überwindung der Sprachprobleme im engeren Sinne. Die Schülerinnen und Schüler sollen auch lernen, mit ihren Behinderungen zu leben. Sie sollen Selbstvertrauen und Selbstsicherheit gewinnen.

Schule und Internat

Schülerinnen und Schüler, die nicht täglich heimfahren können, wohnen während der Schulwochen von Montag bis Freitag im Internat der Schule.

In enger Zusammenarbeit mit der Schule betreuen und fördern Sozialpädagogen und Erziehungskräfte die Schülerinnen und Schüler außerhalb der Unterrichtszeit: Hilfe bei Hausaufgaben, Unterstützung bei der Persönlichkeitsentwicklung, Anleitung zu sinnvoller Freizeitgestaltung sind hier wichtige Aufgaben.

Zusammenarbeit mit den Eltern

Eine kontinuierliche Zusammenarbeit von Eltern, Erziehungs- und Lehrkräften ist uns ein wichtiges Anliegen. Dazu gehören regelmäßige Kontakte wie vereinbarte Gesprächstermine, Elternschulbesuchstage, Kontakthefte, Feste und Feiern, Mitarbeit in Klassenpflegschaften und Elternbeirat.

Kosten

Der Unterricht ist kostenfrei. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Internat werden in der Regel auf Antrag der Eltern vom zuständigen Sozialamt übernommen.

Weitere Auskünfte

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