Lindenp@rkschule Heilbronn
Staatliche Schule für Hörgeschädigte und
 
Sprachbehinderte mit Internat und Beratungszentrum

 

Hauptschule für Hörgeschädigte

Personenkreis

Die Hauptschule für Hörgeschädigte führt die Arbeit der Grundschule fort. Sie nimmt Schülerinnen und Schüler auf, die wegen ihrer Hörschädigung an der allgemeinen Hauptschule in Bezug auf ihre Behinderung nicht entsprechend und genügend gefördert werden können.

Erziehungs- und Bildungsziel

Neben den Zielen der allgemeinen Hauptschule sind die weitere Förderung der Laut- und Schriftsprache, des Hörens, der Kommunikation sowie die Kompensation und Akzeptanz der Hörschädigung wichtige Ziele der Hauptschule für Hörgeschädigte. Durch das Arbeiten in Projekten soll die Persönlichkeit gestärkt, die Teamfähigkeit gefördert und eigenverantwortliches Lernen und Arbeiten ermöglicht werden. Betriebspraktika und eine umfassende Berufsberatung sollen den Weg in die Berufswelt ebnen. Am Ende der Hauptschule steht die Hauptschulabschlussprüfung.

Unterricht

Die hörgeschädigten Kinder und Jugendlichen werden in einer Klasse von 5-8 Schüler/innen unterrichtet. Die kleine Lerngruppe ermöglicht, die individuellen Lernbedürfnisse der Schüler/innen differenziert zu berücksichtigen. Die Hauptschulzeit beträgt in der Regel  5 Schuljahre.

Unterrichtsräume

Die Unterrichtsräume sind für Hörgeschädigte besonders ausgestattet. Dazu gehört u.a. die akustische Optimierung. Sie unterstützt besonders die Wirkung der individuellen Hörgeräte, Cochlear Implantate, der FM-Anlagen und Klassenhöranlagen.

Schule und Internat

Schülerinnen und Schüler, die nicht täglich heimfahren können, wohnen während der Schulwochen von Montag bis Freitag im Internat der Schule.

In enger Zusammenarbeit mit der Schule betreuen und fördern Sozialpädagogen und Erziehungskräfte die Schülerinnen und Schüler außerhalb der Unterrichtszeit: Hilfe bei Hausaufgaben, Unterstützung bei der Persönlichkeitsentwicklung, Anleitung zu sinnvoller Freizeitgestaltung sind hier wichtige Aufgaben.

Zusammenarbeit mit den Eltern

Eine kontinuierliche Zusammenarbeit von Eltern, Erziehungs- und Lehrkräften ist uns ein wichtiges Anliegen. Dazu gehören regelmäßige Kontakte wie vereinbarte Gesprächstermine, Elternschulbesuchstage, Kontakthefte, Feste und Feiern, Mitarbeit in Klassenpflegschaften und Elternbeirat. 

Schulaufsichtsamt

Die Notwendigkeit der Aufnahme in die Hauptschule für Hörgeschädigte, sowie - wenn die tägliche Fahrt nicht möglich ist - die Notwendigkeit der Internatsunterbringung werden von den Schulaufsichtsämtern der Stadt- und Landkreise in Übereinstimmung mit dem zuständigen Sozialamt festgestellt.

Kosten

Der Unterricht ist kostenfrei. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Internat werden in der Regel auf Antrag der Eltern vom zuständigen Sozialamt übernommen.

Weitere Auskünfte

über die Beratungsstellen

über die Staatlichen Schulämter

über die Lindenparkschule Heilbronn

Ansprechpartner: Herr Correll

email: Edgar.Correll@HeimSoS-HN.KV.BWL.de