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Lindenprkschule
Heilbronn Staatliche Schule für Hörgeschädigte und Sprachbehinderte mit Internat und Beratungszentrum |
Neue Fotos und Aktionen vom Neubau:
Hörgeschädigte mit geistiger Behinderung
Bei hörgeschädigten Kindern können zusätzliche Behinderungen dazu führen, dass sie nicht mit Erfolg in Grund- oder Hauptschulklassen bzw. Förderklassen unterrichtet werden können. Für solche Kinder bieten wir geeignete Lerngruppen mit dem Bildungsgang für Geistigbehinderte an.
| Kinder, die hörgeschädigt sind. | |
| Kinder, die hören, aber das Gesprochene nicht verstehen. | |
| Kinder, die hören, ein paar Worte verstehen, aber nicht sprechen. | |
| Kinder mit geistiger Behinderung. | |
| Kinder, die besondere erzieherische Hilfen benötigen. |
Kinder mit 3 Jahren können unseren Kindergarten besuchen. Mit sechs Jahren kann das Kind eingeschult werden. In der Regel umfasst der Schulbesuch in Heilbronn zehn Jahre.
| Die Förderung erfolgt in kleinen Gruppen und in Einzeltherapie. | |
| Das Unterrichten erfolgt durch lautsprachbegleitende Gebärden. | |
| Laut- und Schriftsprache werden soweit als möglich angebahnt. | |
| Beziehungen zu anderen Menschen werden gefördert, das Erfassen der Umwelt wird erleichtert. |
| Ärztliche Betreuung. | |
| Beratung durch den Schulpsychologen. | |
| Heilgymnastik und Hydrotherapie. | |
| Schwimmen, Sport und Spiel. |
| Ausbildung und Förderung von lebenspraktischen Fähigkeiten. | |
| Weckung und Stabilisierung positiven Verhaltens. | |
| Teilnahme am gemeinschaftlichen Leben. | |
| Wahrnehmungsschulung. | |
| Förderung im Psychomotorischen Bereich. |
Kinder, die nicht täglich heimfahren können, wohnen während der Schulwochen von Montag bis Freitag im Internat der Schule. In enger Zusammenarbeit mit der Schule betreuen und fördern Sozialpädagogen und Erziehungskräfte die Kinder außerhalb der Unterrichtszeit. In einer Heimgruppe wohnen bis zu sechs Kinder zusammen.
Eine kontinuierliche Zusammenarbeit von Eltern, Erziehungs- und Lehrkräften ist ein wichtiges Anliegen. Dazu gehören regelmäßige Kontakte wie vereinbarte Gesprächstermine, Elternbesuchstage, Kontakthefte, Feste und Feiern, Mitarbeit in Klassenpflegschaften und Elternbeirat.
Der Unterricht ist kostenfrei. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Internat werden in der Regel auf Antrag der Eltern vom zuständigen Sozialamt übernommen.
über die Beratungsstellen
über die Staatlichen Schulämter
über die Lindenparkschule Heilbronn
Ansprechpartnerin: Frau Hiemann
